Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung ist ein finanzieller Beitrag durch die Sorgeberechtigten notwendig. Die Beitragsordnung ist Bestandteil des Bildungs- und Betreuungsvertrages für die Aufnahme eines Kindes in den Waldorfkindergarten Öschelbronn.

 

Beitragsordnung ab 1.7.2022 (ab 1.8.2024)

 

Beteuung 2-3 jährige Kinder / Monat

 

1. Kind: 250 €  (275 €)
2. Kind: 190 €  (210 €)

3. Kind: 130 €  (145 €)

 

Betreuung 3 - 6 jährige Kinder / Monat

 

1. Kind: 200 €  (220 €)

2. Kind: 150 €  (165 €)

3. Kind:   90 €  (100 €)

 

Zusätzliche Kosten:

 

Anmeldegebühr: 125 € (130 €) pro Familie,

Essensgeld: monatlich 20 € (25 €), pro Kind, für 12 Monate

 

Unabhängig vom Eintrittstag des jeweiligen Monats ist der Kindergartenbeitrag für den gesamten Monat zu leisten. Es werden 12 Monatsbeiträge im Jahr erhoben. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet jeweils zum 31. Juli des Jahres. Erfolgt eine Kostenübernahme des Kindergartenbeitrags durch einen Kostenträger, ist unaufgefordert einen Monat vor dem ersten Kindergartentag eine Bestätigung des Kostenträgers vorzulegen. Sämtliche Beiträge werden im Lastschriftverfahren monatlich eingezogen.